«BioNTech und Moderna fordern die Beschränkung der Definition des Gentherapeutikums auf genomverändernde Arzneimittel und die Herausnahme der mRNA-Injektionen aus der Definition des Gentherapeutikums»
Die Diskussion um die Tatsache, dass nur aufgrund der 2009 eingeführten juristischen Fiktion, Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten seien keine Gentherapeutika (Anhang I Teil IV Ziffer 2.1 der Richtlinie 2001/83/EG), führte nach Meinung von BioNTech und Moderna zu einem Fehlverständnis der Öffentlichkeit, ihre COVID-19-Injektionen seien Gentherapeutika, sowie zu Impfskepsis (“vaccine hesitancy”) und Zurückhaltung bei der Annahme neuer Therapien. Deshalb solle der Begriff des “Gentherapeutikums” nicht für mRNA-Produkte verwendet werden.
Die Lösung des Problems unterbreiteten die Unternehmen anlässlich der “1. Strasbourg Lunch Debate” am 17.1.2024:
Die Definition des Gentherapeutikums solle bei der derzeit stattfindenden Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts auf
👉genomverändernde Arzneimittel
beschränkt werden.
Zitat: “A precise definition of Gene Therapy Medicinal Products as genome-altering products is crucial to avoid public confusion and vaccine hesitancy”.
(Eine präzise Definition des Gentherapeutikums als genom-verändernde Produkte ist wesentlich zur Vermeidung der Verwirrung der Öffentlichkeit und der Zögerlichkeit gegenüber Impfungen.)
Eine ungenaue Definition des Gentherapeutikums berge die
👉Gefahr von Misinformation und Fake News und 👉untergrabe das Vertrauen in Arzneimittel für Therapie und Prävention.
Ich sehe darin das Gegenteil: Die Änderung der Definition des Gentherapeutikums soll die Wahrheit der medizinischen Auswirkungen der mRNA-Arzneimittel verschleiern … und untergräbt das Vertrauen darin, dass juristische Definitionen des Arzneimittelzulassungsrechts die ‼️
Aber damit nicht genug: Auch die Zulassungsanforderungen sollen dramatisch reduziert werden. Die “COVID-19-Pandemie” habe die Fähigkeit der mRNA-Plattform-Technologie gezeigt, flexibel und schnell angepasst zu werden. Deshalb fordern die Unternehmen die breite Anwendung einer”Plattform-Stammdokumentation” nicht nur in Bezug auf die Zusammensetzung, also Qualität, sondern auch in Bezug auf die nicht-klinischen und klinischen Prüfungen. Dies helfe,
👉 unnötige Tierversuche und klinische Studien am Menschen
zu verhindern (Anm.: und die Entwicklungskosten der Unternehmen dramatisch zu reduzieren.)
Die obige Argumentation ist identisch mit der von der “RNA Therapeutics Stakeholder Group” im Jahr 2009 zur Definition des Gentherapeutikums vorgetragenen: mRNA-Injektionen veränderten das Genom nicht. Heute wissen wir, dass diese Aussage auch nicht korrekt ist – und das nicht nur vor dem Hintergrund der DNA-Kontaminationen.
Die Präsentation von BioNTech und Moderna mit ihrer Argumentation findet sich zum Download auf der Website des MWGFD.
In meinem Buch habe ich mich ab S. 190 mit den Vorgängen im Jahr 2009 beschäftigt.
(Quelle: Brigitte Röhrig über Tobias Ulbrich)