Bei der Neufassung des Bernischen Datenschutzgesetzes windet man sich um den Punkt des Hochladens der Bürgerdaten in die US-Cloud herum
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat also zwei Varianten vor – eine Variante, die im Grossen und Ganzen dem Bekannten entspricht, und eine zweite Variante, die eine Bekanntgabe in einen Staat ohne angemessenes Schutzniveau auch dann zulässt, wenn es sich um eine Auftragsbearbeitung handelt, was ja sehr oft der Fall ist, besonders bei den Cloud-Diensten, um die es hier geht. Vorausgesetzt ist, dass die Voraussetzungen der Auftragsbearbeitung erfüllt sind. Das ist bei jedenfalls den grossen Cloud-Anbietern in aller Regel problemlos erfüllt.
Den Bericht gibt's hier. Statt dass ein Cloudanbieter in der Schweiz beauftragt wird – nein, nicht eine US-Firma mit Servern in der Schweiz, die muss genauso überwachen. Sondern eine Schweizer Firma mit Servern in der Schweiz. Oja, die gibt es.
Oder man lässt den Unsinn und legt sich selbst eine Private Cloud zu.