«Erste mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main – Kammer thematisiert Chargenprüfung vom Paul-Unehrlich-Institut»
Im Rechtsstreit einer Mandantin, die infolge der Impfung über schwere gesundheitliche Schäden klagt, ging es am 23.01.2024 um Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen BioNTech vor dem LG Frankfurt am Main. Es war reichlich Presse da und es gab auch einige Besucher.
Die Kammer stieg sehr hart in die Verhandlung mit dem sog. Nutzen-Risiko-Verhältnis ein. Die Thematik wurde heiß diskutiert und wir wiesen auf die Pflicht der Kammer zur Prüfung des vorgetragenen Inhalts hin. Ein „Die Behörde hat immer Recht“, und deshalb werde den Klägern kein rechtliches Gehör geschenkt, sei aus Sicht der Klägerseite nicht angezeigt, da es der Sinnentleerung des Arzneimittelhaftungsrecht gleichkomme.
Die Klagepartei wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört. Im Rahmen dieser Erörterung wurde klar, dass wohl dass PEI seiner gesetzlichen Pflicht im Rahmen der Pharmokonvigilanz (Arzneimittelaufsicht) nicht nachgekommen ist und auch die Chargenprüfung Fragen aufwirft.
Die Beklagte sah, dass das aus ihrer Sicht darauf hinaus lief, doch die Büchse der Pandora zu öffnen und stellte den Antrag auf amtliche Auskunft durch das PEI.
Wir traten Gegenbeweis durch Sachverständigengutachten und Zeugnis von Dr. Wagner - Qualitätssicherung beim PEI- an.
Es war damit das erste mal, dass das Gebäude „Die Behörde hat immer Recht und das Landgericht darf nichts prüfen“ ins Wanken geriet.
Wir sind gespannt, wie lange wenige Landgerichte noch bereit sein werden, die Arbeit für die Impfhersteller im Gerichtssaal durchzuführen.
(Quelle: @AnwaltUlbrich)
Vorsicht, mindestens 2 der 3 Richter standen auf der Seite von der Beklagten BioNTech, so unser Eindruck. Nur die Hartnäckigkeit unseres Vortrags zeigte sehr klar auf, dass das Abbiegen an falschen rechtlichen Stellen, später mal richtig Probleme aufwerfen könnte. Der Vortrag von unserer Seite blieb deshalb nicht ohne Eindruck.