Ein Freispruch mit Nachtreten – Prozess gegen den Dramatiker und Satiriker C. J. Hopkins
Das ging der deutschen Justiz mal wieder zu weit: Der Dramatiker und US-Bürger C. J. Hopkins hatte in einem Tweet den Spruch des Herrn Corona-Lauterbach „Von der Maske geht immer auch ein Signal aus“ mit einem durchschimmernden Hakenkreuz auf einer Maske als Nazi-Zeugs kommentiert. Daraufhin bekam Hopkins einen Strafbefehl, weil er angeblich die „Verbreitung von Propaganda, die darauf abzielt, die Ziele der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation (Nazis)“ fördere. Für Menschen mit Verstand war klar, dass das Lauterbachsche „Signal“ in einem uniformen Bekenntnis zum Corona-Regime bestehen sollte. Dieses Zwangsbekenntnis hatte durchaus Ähnlichkeiten mit der antidemokratischen Formierung der Nazi-Zeit. Wenn ein Bürger das so empfindet, nennt man das eine Meinung. Und Meinungen darf man in der Bundesrepublik Deutschland eigentlich immer und überall äußern. Sagt das Grundgesetz. Die Berliner Staatsanwaltschaft fand aber, dass diese Meinung eine Nazi-Meinung sei und wollte Hopkins bestraft wissen.