Durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Militärgesetzes sollen Internetshutdowns ermöglicht werden – und Schweizer Soldaten geschipt (natürlich nur freiwillig!)
Art. 100a 2 Die Militärverwaltung und die Armee können zum gleichen Zweck und zur Wahrung der Sicherheit die zuständige zivile Behörde anweisen, die Nutzung von Fernmeldeanlagen und Betriebsmitteln örtlich und zeitlich begrenzt einzuschränken oder zu verbieten. […]
Art. 179v Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das ISport: a. bei der betreffenden Person mit deren vorgängigen Einwilligung, wobei die Datenbeschaffung auch automatisiert über dauerhaft eingesetzte, auch körpergetragene technische Messgeräte erfolgen kann;