«Wer das PEI nach Chargenprüfungsprotokollen fragt und Fragen zur Arzneimittelsicherheit äußert bekommt das»
Der Verein der “Ärztinnen und Ärtze für individuelle Impfentscheidungen e.V.” hatte unter dem 27.09.2023 eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu der Kontaminierung mit DNA gestellt. Die Fragen lauteten:
Sind die vom PEI durchgeführten oder veranlassten Sicherheitsprüfungen von Impfstoffen darauf aus- gelegt, derartige Fremdstoffe (DNA-haltige Fragmente/Plasmide) nachzuweisen, zu klassifizieren und zu quantifizieren?
Falls Ja: Zu welchen Ergebnissen ist das PEI gekommen? Hat das PEI Kenntnisse darüber erlangt, dass es zu signifikanten DNA-Verunreinigungen der genannten mRNA-Impfstoffen gekommen ist?
Falls Nein: Hat das PEI nach Bekanntwerden der oben zitierten Ergebnisse im Frühjahr des Jahres 2023 Vorkehrungen im Sicherheitsprüfprotokoll getroffen, eine Verunreinigung für die in Deutschland eingesetzten Chargen beider Impfstoffhersteller auszuschließen?
In diesem Zusammenhang beantragen wir Zugang zu folgenden Informationen:
Dokumente über alle Chargenprüfergebnisse bezüglich Gehalt von DNA in den durch das PEI zuge- lassenen Covid-Impfstoffen von Moderna und Pfizer/BioNTech.
Dokumente über dem PEI vorliegende Prüfergebnisse bzw. Studien über eine mögliche DNA-Integra- tion im Zusammenhang mit mRNA-Impfungen in menschliche Zellen und/oder in die Erbinformation des Menschen.
Die Fragen sind klar und berühren das ureigenste Feld der Ausübung des ärztlichen Berufes, da Verdachtsfälle zur DNA-Kontaminierung vorliegen, die die Annahme aufgrund des systemimmanenten Produktionsprozesses über E-Coli-Bakterien mit eingepflanzten Plasmidringen mit SV40 Promotor den Verdacht rechtfertigen, den klar auf dem Tisch liegenden Fragestellungen im Sinne des Schutzes der Patienten und eines besonnen Umgangs der Ärzte mit den Vakzinen zu ermöglichen. Der Umgang des PEI mit Fragen der Arzneimittelsicherheit nimmt zwischenzeitlich ein bedrohliches Ausmaß an, da sich das PEI als Schutzherr der Interessen von BioNTech aufspielt.
So werden trotz der klaren Fragestellung nur Worthülsen und hole Phrasen gedroschen, die keinen Inhalt in Bezug auf die gestellten Fragen aufweisen.
So schreibt das PEI zu den Chargenprüfprotokollen, die ausschließlich dem Schutz der Impflinge zu dienen bestimmt sind, dass der Inhalt ohnehin nicht preisgegeben werde, weil wörtlich:
Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen mit IFG-Anträgen auf Einsicht in Prüfprotokolle und -ergebnisse von Chargenprüfungen machen wir Sie darauf aufmerksam, dass davon auszugehen ist, dass die konkreten Testbeschreibungen und -ergebnisse in diesen Prüfprotokollen als Betriebs und Geschäftsgeheimnisse einzustufen sind und daher geschwärzt werden müssen. Es ist daher wahrscheinlich, dass Sie diesen Unterlagen kaum für Sie relevante Informationen entnehmen können.
Dann kommt die Zermürbungstaktik, das es Monate dauern werde und auch den die Auskunft ersuchenden Verein Geld kosten werde.
Eine Behörde, die der Arzneimittelsicherheit dienen würde und bei der alles in Ordnung ist, hätte in einer Stunde alles beantwortet und alle Prüfprotokolle beigefügt. Es ist bei Prüfprotokollen, die der Sicherheit des Arzneimittels zu dienen bestimmt sind, ausschließlich der Impfling und verimpfende Arzt in den Schutzzweck der Norm einbezogen und nicht der Hersteller. Im Rahmen der Genehmigung und im Rahmen von gesetzlichen Grenzwerten werden Chargenprüfungen gem. § 32 AMG zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit geführt. Diese dienen nie dem Hersteller. So können schon deshalb keine Interessen des Hersteller berührt sein, schon gar nicht, wenn es um die Einhaltung von festgesetzten Grenzwerten geht.
Überschrift “Staatliche Chargenprüfung” § 32 Abs. 1 S.1 AMG: “Die Charge eines Serums, eines Impfstoffes oder eines Allergens darf unbeschadet der Zulassung nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie von der zuständigen Bundesoberbehörde freigegeben ist. Die Charge ist freizugeben, wenn eine Prüfung (staatliche Chargenprüfung) ergeben hat, dass die Charge nach Herstellungs- und Kontrollmethoden, die dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen, hergestellt und geprüft worden ist und dass sie die erforderliche Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit aufweist.”
Zu allen Gesichtspunkten, Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bestehen mit über 3.600 peer reviewed Aufsätzen so viele Bedenken in der medizinischen Wissenschaft, wie noch bei keinem anderen Stoff (Gentherapeutikum), der in der Bevölkerung als “Schutzimpfung” verabreicht wurde. Kein anderes Arzneimittel hat jemals so viele Verdachtstote und Meldungen schwerster gesundheitlicher Schäden und Nebenwirkungen hervorgebracht, wie dieser.
Nun ist es so, dass der frühere Präsident Prof. Dr. Cichutek erklärte, dass das PEI federführend an der Zulassung von Comirnaty fördernd mitwirkte und als Vorprüfbehörde mitwirkte.
Aus meiner Sicht führt das zu einem unauflösbaren Interessenkonflikt, weil es in der Natur der Sache liegt, dass keinesfalls eine Behörde, wie das PEI zugeben kann, entscheidungserhebliche Parameter im Rahmen der Zulassungsprüfung und Förderung der Zulassung ungeprüft durchgewunken zu haben, die anschließend im Rahmen der Arzneimittelüberwachung nun schwer auf die Füße fallen. Also bleibt nur eine Wahl - nämlich die gesamten Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zu ignorieren und im Zweifel, wenn es darauf ankommt die wissenschaftlichen Aufsätze zu diskreditieren. Wenn das nicht hilft geht es mit der Diffamierung von Personen mit weiter - so mit Frau Prof. Dr. König.
Wenn nun die Chargenprüfungsprotokolle mit der gemessenen und festgestellten DNA Kontamination unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes übergeben werden und es finden sich dann alte verplombte Impfdosen aus der gleichen Charge, die den Gegenbeweis antreten, dass kein Wert stimmt, dann sieht das nicht gut aus für das PEI. Blind auf die DNA - Prüfung im Labor des Herstellers zu vertrauen und keine eigene DNA-Prüfung vorgenommen zu haben, könnte in Bezug auf die DNA - Kontamination zu einem Schadensumfang ungeahnten Ausmaßes in der Medizingeschichte führen. Also mauert man schon im Vorfeld bei jeder Information.
Der Gesetzgeber verlangt eine staatliche Chargenprüfung. Den Bock zum Gärtner zu machen und die Prüfung der DNA- Kontamination dem Hersteller zu überlassen, der damit im Rahmen seiner Process2 - Produktion erkennbar ein Problem hat - grenzt an bedingten Vorsatz.
Nach meinem Kenntnisstand hat das PEI selbst keine einzige Prüfung der DNA Kontamination durchgeführt, sondern hat auf die vom Hersteller im Chargenprüfprotokoll eingetragenen Werte aus dem Herstellerlabor vertraut. Wenn es anders sein sollte, dann möge es das PEI bitte auch ausdrücklich so mitteilen. Dem Kauderwelsch der Antwort ist das nicht zu entnehmen. Dann wäre aber die Aussage des Zeugen Dr. Wagner vor dem Bundesverwaltungsgericht unzutreffend, der mitteilte, dass eine solche Prüfung vom PEI nicht vorgenommen worden sei, sondern es seien nur 4 der 35 Prüfungspunkte vom PEI selbst geprüft worden zu denen nicht die DNA-Kontaminierung gehört habe.
(Quelle: @AnwaltUlbrich)