Sieg für Elon Musk (52) gegen Deutschland – Verfahren gegen Twitter-Nachfolger „X“: Bundesamt für Justiz gescheitert
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Verfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht mit europäischem Recht vereinbar.