«Die diabolische Invertierung geht weiter»
Mit dem Bericht des mdr werden die Hersteller für “gut” und korrekt arbeitend erklärt ohne je geprüft und überprüft worden zu sein, weil das ja gar nicht ginge und es das Zulassungsrecht angeblich gar nicht zuließe.
Alle Wissenschaftler weltweit – es sind hunderte, wenn nicht gar Tausende, die mit peer reviewed Aufsätzen den wissenschaftlichen Raum ausfüllen und alle hinter einander weg erklären, dass sie erhebliche wissenschaftliche Bedenken im Sinne des § 5 AMG haben und dies triftig begründen. Sie alle sind die Bekloppten und Bösen.
Jeder wird sofort diffamiert und erhält einen staatlichen und von der Pharmaindustrie initiierten Einlauf.
Die Hersteller der Vakzine indes, bei denen es aber die Sicherheitsbedenken auszuräumen gilt, bleiben unbehelligt. Sie werden von allen staatlichen Stellen, vor allem dem PEI beschützt, dass nichts aber auch gar nichts kontrolliert oder aufgeklärt werden kann (siehe dazu kürzlich mein Post vom 16.12.2023: “Schnittstelle Paul-Ehrlich-Institut (PEI) - völliges Versagen der Arzneimittelsicherheit?”
Das nennt man diabolische Invertierung. Die Opfer werden zu Tätern erklärt und die Täter zu Opfern. Die böse, böse Frau Prof. Dr. König und viele andere Wissenschaftler fanden böse DNA in den Chargen. Die müssen was falsch gemachten haben und sind “wissenschaftliche Vollpfosten”, die in ihrem Leben noch nichts auf die Kette bekommen haben, und nun dem gloreichen Hersteller ans Leder wollen.
Der unfehlbare Hersteller der in einer vom Steuerzahler gesponserten goldener Rüstung, auf vom Steuerzahler gesponserten Pferd als Retter der Nation mit Orden überhäuft wird, soll nun in den Schmutz gezogen werden. Der Angreifer ist dann der Täter.
Tatsache ist, dass es genau umgekehrt ist: Der Täter ist der Hersteller, der keine goldene Rüstung trägt, sondern tatsächlich im Gewandt des Zauberkünstlers daher kommt, der schon in der Vergangenheit (siehe Historie von Pfizer) erhebliche Probleme mit der Rechtsordnung hatte und vor allem die Irreführung zu Wirksamkeitsversprechen als Steckenpferd begleiten. Über 10 Mrd USD an Strafgeldern in verschiedensten Verfahren, vor allem aus dem Bereich der Irreführung sprechen Bände.
Der Staat stellt sich nun auf die Seite der Täuschenden, die ein Produkt auf den Markt brachten,
das nach der Erklärung der EMA vom 18.10.2023 nicht gegen die Übertragung schützt und auch nicht dafür vorgesehen war.
und auch nur sporadisch minimalen Schutz biete und daher nicht wirklich, wie jeder zwischenzeitlich gemerkt haben sollte, vor der Infektion schützt
das Wirksamkeitsversprechen von 95 Prozent war schlicht gelogen, denn auch nach den eigenen Daten im Zwischenbericht von BioNTech gab es eine solche nicht, da eine relative Risikoreduktion (RRR) und eine absolute Risikoreduktion (ARR) als werte gemeinsam genannt gehören, ebenfalls verbunden mit der Tatsache, dass die Studie nach tönender Auswertung nur ein Zwischenbericht einer gerade erst beginnenden Wirksamkeitsstudie war.
Fragen sie mal in der Bevölkerung. Alle hatten den medialen Eindruck vorgegaukelt bekommen:
der Stoff hilft zu 95 % gegen die Übertragung
der Stoff hilft zu 95 % gegen die Infektion
... und deshalb nennen wir es “Schutzimpfung”.
Wir haben noch niemals deshalb früher als Schutzimpfung zuvor bezeichnet oder danach bewertet, ob schwere Verläufe verhindert werden oder gar der Stuhlgang erleichtert wird. Das ist bezogen auf das Schutzziel "Impfung" ausgemachter UNSINN.
Also wir haben tatsächlich einen Hersteller und einen Staat, die beide von den Tatsachen der absoluten Zweckverfehlung des Stoffs von Anfang an wussten und dennoch die Bevölkerung in 2G und 3G Maßnahmen trieben. Wir hatten einen Staat der aus Gründen des nicht existenten Übertragungsschutzes eine einrichtungsbezogene Nachweispflicht anordnete. Ferner hatten wir einen Staat, der zwangsweise jede Soldaten zur Duldung dieser Spritze nötigte und nun eine so kranke und desolate Bundeswehr vorfinden, wie es sie noch nie vorher gab.
In diese Gemengelage kommt dann von außen jemand, der nach der Feststellung, dass gar keinen Nutzen geben kann auch noch sagt, dass der Hersteller BioNTech mit Process2 etwas gänzlich anderes gebaut und produziert hat, als das, was den Gegenstand der Genehmigung und der Zulassung darstellte, weil es bei einer PCR Vervielfältigung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (Process 1) nun einmal keine DNA Verunreinigung geben kann.
Das hat aber mit dem der Bevölkerung verabreichten Stoff so rein überhaupt nichts zu tun. Die Herstellung mit E-Coli-Bakterien und Plasmidringen (die mutmaßlich nicht für die Produktion zur Anwendung zugelassen sind (SV40-Promotor), führen zwangsläufig produktionsbedingt immer zur DNA-Verunreinigung, weil sich gar nicht alles herausreinigen lässt. Auch führt das immer zur einer substantiell defekteren modRNA mit einer Integrität von 55 Prozen statt 78 Prozent. Zur Sicherheit ändert man dann auch noch den Faltplan mit einer anderen Codon-Optimierung ab, die an der Präklinik gar nicht teilnahm.
Erst die DNA-Verunreinigung ließ die beiden unterschiedlichen Herstellungsprozesse aufliegen. Daher wird nun mit Krampf der Teppich versucht hochzuheben, um dass Thema darunter wegzukehren. Staatswissenschaftler, die immer schon durch systemtreue Berichte auffielen müssen nun gedungen werden, um den Teppich anzuheben. Das geschieht hier mit dem mdr-Bericht. Das Fremdschämen geht bei mir weiter.
Ich fordere eine objektive und unabhängige Aufklärung der Thematik DNA-Verunreinigung. Die Prüfungsverhinderer PEI und BMG haben sich als untauglich erwiesen, die Arzneimittelsicherheit in Deutschland sicherzustellen, weshalb sie keinen Tag länger ihr Unheil treiben dürfen. Es muss dort aufgeräumt werden. Gleichzeitig sollte sich die Bevölkerung in Deutschland hinter die mutigen Wissenschaftler stellen und ihnen den Rücken stärken und “Jetzt erst Recht” rufen und das verlangen, was ihnen zusteht eine ordentliche Arzneimittelsicherheit, die diesen Namen auch verdient und nicht eine verkommener Wurmfortsatz der Pharmaindustrie, der sich in permanente Ausreden flüchtet und sicherheitrelevante Fragen nicht beantwortet.
(Quelle: @AnwaltUlbrich)