Gutachten zum grundrechtskonformen Einsatz von M365 durch die Gemeinden im Kanton Zürich
Im Hinblick auf die dargelegten Eingriffe und deren Intensität sowie der ungenügenden recht- lichen Grundlage für die Übernahme der korrespondierenden Risiken durch öffentliche Or- gane im Kanton Zürich muss zum aktuellen Zeitpunkt ein Verzicht auf gewisse Formen der Bearbeitung von besonderen Personendaten (= schwere Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung)197 mittels M365 empfohlen werden. Dies betrifft sämtliche Formen der Bearbeitung, die eine Speicherung von Daten in der Cloud von Microsoft umfassen. Hier sei als milderes Mittel auf absehbare Zeit auf die Möglichkeit verwiesen, solche Applikationen auf eigenen Rechenzentren betreiben zu lassen und lediglich die Aktualisierungen über den Cloud- dienst vorzunehmen. Alternativ kann eine klassische Auslagerung in Rechenzentren eines Drit- ten, der nicht dem U.S.-amerikanischen Recht untersteht, ins Auge gefasst werden. Diese Ein- schätzung bleibt im Lichte der künftigen rechtlichen und technischen Entwicklung stetig zu überprüfen. […]
Das Problem der faktischen Abhängigkeit der Behörden in der Schweiz von den Office-Produk- ten der Firma Microsoft wurde bereits im Zusammenhang mit der Diskussion der Eingriffe er- örtert.200 Im Hinblick auf diese Entwicklung haben die Bundesbehörden beschlossen, im Rah- men einer «Exitstrategie» die Entwicklung von Ersatzprodukten voranzutreiben, die keine proprietäre Software enthalten; es wird angeregt, im Hinblick auf eine mögliche vollständige Verlagerung von MS Office in die Cloud, mittelfristig alternative Applikationen zu entwickeln, die auf Open-Source-Standards basieren.201 Aus dieser Sicht könnte es sich für die Gemeinden des Kantons Zürich als nützlich erweisen, die entsprechenden Bemühungen der Bundesbehör- den im Auge zu behalten.