Lügenupdate: “Sehr geehrter Herr Prof. Lauterbach…”
Herr Dr. Halfmann hat mir in Ihrem Auftrag geantwortet, Ihnen lägen keine Hinweise zu DNA-Verunreinigungen des BioNTech-Impfstoffs vor. Tatsache ist aber, dass ich Ihnen am 29. August 2023 mit gleicher Mail wie das Schreiben selbst als Anlage die entsprechenden Analysenzertifikate vorgelegt habe.
Die Behauptung des BMG vom 12. September 2023, es lägen keine diesbezüglichen Hinweise vor, ist also nichts anderes als eine Lüge.
Es ist hinlänglich bekannt, dass Sie ein gespanntes Verhältnis zur Wahrheit haben. Diesmal muss das aber strafrechtliche Folgen haben, da es Ihre Pflicht gewesen wäre, umgehend nach Erhalt der Daten dem § 5 AMG Geltung zu verschaffen und den BioNTech-Impfstoff vom Markt zu nehmen, weil die gefundenen DNA-Verunreinigungen diesen zum bedenklichen Arzneimittel machen.
Einfach die Daten zu leugnen, wird Ihnen diesmal nicht helfen. Ich lege die Sache nun in die Hände eines versierten Anwalts für Strafrecht.
Den Schriftverkehr gibt's hier (Sicherungskopie). Da die DNA-Verunreinigungen nicht weiter zu leugnen sind, gibt's nun das Lügenupdate:
Keine unerwünschten Wirkungen durch DNA-Fragmente
Es gibt nach Angaben der Bundesregierung keine wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass die in Anti-Corona-Impfstoffen enthaltenen DNA-Fragmente unerwünschte Wirkungen hervorrufen könnten. Jede Wirkstoffcharge des Covid-19 mRNA Impfstoffs werde vom Hersteller verpflichtend auf DNA-Restmengen untersucht. Die Ergebnisse seien Teil des Chargenfreigabeprotokolls, das geprüft werde, heißt es in der Antwort (20/9697) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
Die abgeänderte Lüge gibt's hier (Sicherungskopie). Kleines Schmankerl daraus, wer die Prüfinstanz ist:
Jede Wirkstoffcharge des COVID-19 mRNA Impfstoffs wird vom Hersteller verpflichtend auf DNA-Restmengen untersucht und die Ergebnisse sind Teil des Chargenfreigabeprotokolls, das im Rahmen des OCABR geprüft wird.