Der Schweizer Bundesrat will den Corona-Betrug verewigen, und das Notrecht zum Dauerzustand machen
Der Bundesrat möchte die Rahmenbedingungen für die Bewältigung künftiger Pandemien verbessern. Zu diesem Zweck hat er an seiner Sitzung vom 29. November 2023 die Vernehmlassung zur Revision des Epidemiengesetzes (EpG) eröffnet. Diese Teilrevision soll es Bund und Kantonen ermöglichen, in enger Zusammenarbeit die Gesundheit der Bevölkerung vor künftigen Bedrohungen durch übertragbare Krankheiten oder Antibiotikaresistenzen zu schützen und die entsprechenden Präventionsmassnahmen rechtzeitig zu ergreifen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 22. März 2024.
(Quelle: Bundesrat)
Die neue Regelung beinhaltet auch die Verstärkung, Digitalisierung und bessere Vernetzung der Systeme und Methoden zur Überwachung übertragbarer Krankheiten. Dazu gehören beispielsweise das nationale Meldesystem, das Abwassermonitoring und die Durchführung der Gensequenzierung. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig diese Systeme sind, um die Entwicklung der Lage erfassen und rechtzeitig angemessene Massnahmen einleiten zu können. Durch die Stärkung der Überwachungssysteme können neue Bedrohungen in Zukunft besser erkannt werden.
Tatsächlich sinnvolle und wirksame Massnahmen wie das regelmässige Erheben einer Kohortenstudie in Form von repräsentativen Stichproben sind weiter nicht geplant. An echten Zahlen ist man nicht interessiert. Nur Überwachung zählt.