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Die Rechtfertigungsblondine droht den anwesenden Journalisten, sie hängen voll mit drin, und können deshalb nichts machenKONTINUUM

Tabuthema “Gentherapeutikum” – Teil 1

Sobald das Wort “Gentherapeutikum” im Zusammenhang mit den modRNA Impfungen genannt wird gehen alle Alarmglocken an. Warum nur?

Ein juristischer Erklärungsversuch: Juristen malen sich immer gerne zum besseren Verständnis einen Zeitstrahl auf ein weißes Blatt Papier und tragen sich dort die Ereignisse ein, um dann später eine rechtliche Zuordnung bei einem besseren Überblick über die Ereignisse zu haben. Das machen wir auch einmal anhand eines hypothetischen Falls von einem behaupteten Impfschaden mit BioNTech, um die Technik zu demonstrieren. (Alle Gesundheitsdaten und die Person sind frei erfunden, aber wurden typisierend verwendet)

Oktober 2019 die SarsCoV Pandemie wird im EVENT201 vorbesprochen und die John-Hopkins Universität stellt die Dashboards vor, die später in der ersten Zeit auch für Corona in Deutschland für die Darstellung der Inzidenz genutzt wurden.

12.12.2019 - das Gesetz zur sozialen Entschädigung wird verabschiedet, dass Impfschäden ab dem 01.01.2024 neu regelt.

Ende Januar 2020 - pandemische Lage internationaler Tragweite wird von der WHO ausgerufen - die IGV - die Internationalen Gesundheitsvorschriften treten in Kraft.

Mai 2020 - Jens Spahn erläßt die die MedBVSV, und verspricht den Impfherstellern, dass sie keine Rückstellproben bilden müssen, keine Beipackzettel liefern müssen, keine Inhaltsdeklaration machen müssen, keine gesicherten Lieferketten vorhanden sein müssen und selbstverständliche abgelaufene Vakzine verimpft werden dürfen (gilt noch bis 31.12.2023)

Nov. 2020 BioNTech schließt sich mit der Pfizer Inc. als gemeinsame Verkäufer zusammen und schließt die Verträge jeweils mit den Mitgliedsstaaten der EU (Ausnahme Rumänien), wobei die Konditionen zentral von der Gesundheitskommissarin für die Mittgliedsstaaten ausgehandelt werden. BioNTech weist im Vertrag darauf hin, dass sich das Produkt in der klinischen Phase III des Zulassungsprozesses befindet und keine Angaben zu Sicherheit und Risiken machen könne.

22.12.2020 wird die bedingte Zulassung für BNT162b2 erteilt. Es geht dabei um das Produkt, das mit PCR Technik hergestellt wurde und den Gegenstand des Zulassungsverfahrens gebildet hat. BioNTech nennt es Process I. Bedingung ist, dass BioNTech künftig mit Process I nachweisen wird, dass der Impfstoff wirskam und sicher ist. Dazu sollen noch viele Gutachten im Rahmen der klinischen Prüfung beigebracht werden. Diesen Stoff sollen die Mitarbeiter der Beklagten und alle Vertriebspartner laut BioNTech erhalten haben. Die Integrität soll bei 78 Prozent gelegen haben. (für Schäden gilt das AMG, da zwar keine reguläre Zulassung vorliegt, aber durch die bedingte Zulassung die Anwendung am Menschen für Process I mögliche wird)

Für die Bevölkerung indes stellte BioNTech über Process2 bereits lange vor der Zulassung die Impfstoffe her. Hier wurde E coli - Bakterien verwendet, denen Plasmidringe - also DNA eingesetzt wurden, die die modRNA als DNA beinhalteten. Die Bakterien vervielfältigten sich und die DNA. Sie wurden dann abgetötet und die modRNA sollte wieder herausgereinigt werden, was nur bedingt gelang. Die Integrität war hier um die 50 Prozent. Weder der Produktionsprozess noch das Endprodukt war Teil des Zulassungsverfahrens. Die Kompatibilitätsstudie mit 250 bis 22 jahre alten top fitten Männern wurde abgebrochen, weil die Schadensquote dennoch zu hoch war. (Für Schäden gilt hier m.E. das Gentechnikgesetz, weil für das Produkt nie eine Zulassung bestand und auch dieses von keiner Genehmigungswirkung erfasst werden konnte. Nicht genehmigte Gentechnikprodukte sind grundsätzlich nicht für die Verabreichung am Menschen gedacht. Ihr Inverkehrbringen ist verboten.)

28.12.2020 die rüstige Frau M. 69 Jahre alt wird im Altersheim in HH das erste mal mit BNT162b2 versehen. Eine Krankenvorgeschichte bis auf ein paar Erkältungskrankheiten gibt es nicht. Die Aufklärung bestand in der Frage linker oder rechter Arm.

Anfang Januar 2021 - Alle Medien überschlagen sich mit Lobeshymnen auf BioNTech. Das Vakzin würde zu 95 Prozent wirksam gegen die Übertragung und Infektion sein. BioNTech selbst tritt der Berichterstattung trotz anderer Kenntnislage und Antragslage bei der EMA nicht entgegen. (Zurechnung zum Hersteller über über § 9 Abs. 2 S.2 AMG?)

30.03.2021 Frau M erhält ihre zweite Dosis in der gleichen Manier in ihrem Zimmer. Dieses mal assistierte ein Bundeswehrsoldat in Uniform.

30.04.2021 die Vertriebspartnerin Pfizer Inc reicht ihre erste Risikostudie der FDA ein, in der auf 26 Seiten ganz eng bedruckt alle aufgetretenen gesundheitlichen Schäden aufgelistet wurden, darunter auch alle der Frau M..

10.06.2021 Frau M erhält ihre Dritte Dosis und ihr wird übel. Sie leidet unter Schwindel, Sehsttörungen, bekommt Kopfschmerzen alles legt sich wieder.

Juni 2021 BioNTech reicht den ersten PSUR (Sicherheitsbericht) der EMA ein. Aus diesem geht hervor, dass 75 Prozent Frauen die gesundheitlichen Schäden erlitten und alle gesundheitlichen Schäden werden anschließend einzeln abgearbeitet, wobei BioNTech nur ein Drittel der Daten hatte wegen der hohen Schadensmeldungen auswerten können.

Juli 2021 Frau M bekommt Herzrhytmusstörungen und Bluthochdruck der Ruhepuls ist mit 140 viel zu hoch. Sie bekommt Tabletten. Ein Zusammenhang zur Impfung wird nicht gesehen.

22. Dezember 2021 Frau M erhält ihre 4. Impfung. Ihr geht es noch schlechter als nach der Dritten Impfung. Nun bilden sich Thromben und sie erleidet einen Schlaganfall, von dem sie sich wieder erholt.

Ein Monat später bekommt sie Zitteranfälle im rechten Impfarm und kann nichts mehr halten. Die Beine werden urplötzlich schwach und sie stürzt mehrfach. Sie benötigt nun einen Rollator, weil die Reizweiterleitung der Nerven wohl nicht mehr so funktioniere. Vermutlich sei der Schlaganfall doch schuld, von dem sie sich dann wohl nicht gut erholt habe.

Die Blutbilder zeigen hohe D-Dimere, reduzierte Lymphozyten, einen hohen hyperinflammatorischen Zustand im gesamten Körper, wobei gleich mehrere Organe zusätzlich explizit betroffen sind. Eine Untersuchung des Herzens lässt auf eine stattgehabte Myokarditis schließen. Frau M hat Atemnot und kann keine 50 Schritte mehr gehen ohne nach Luft zu ringen. Die Ärzte, die den Sauerstoff im Blut testen können nichts feststellen. Jetzt nimmt Frau M 30 Tabletten am Tag und vor Dezember 2020 keine.

Februar 2022 Frau M infiziert sich mit Corona und bekommt eine starke Bronchitis, die nach 3 Wochen wieder abklingt. Im Übrigen bleiben alle gesundheitlichen Schäden gleich.

Im März 2022 wird ihr die 5. Impfung angeboten und sie lehnt ab, weil die Impfungen wohl nicht gegen die Infektion und Übertragung schützen. Ihre Ärztin lobt aber dennoch die Impfung in den höchsten Tönen - “sehen sie, wenn sie nicht geimpft wären - wären sie bei einer Infektion mit SarsCov2 vielleicht schon tot.” Frau M. zweifelt die mutige Hypothese an und lässt sich nicht mehr impfen.

Sie geht zu zich Ärzten, die ihr nun attestieren, dass sie wegen ihrer Infektion mit SarsCov2 LongCovid bekommen habe und alle gesundheitlichen Schäden, die sie vorher bekommen hatte wohl von einer verdeckten SarsCov2 Infektion stammten. Sie solle 6 Wochen Reha machen - dann ginge es ihr wieder gut.

Im September 2022 trat sie die Reha an. In der Reha gab es eine Ärztin, die dann intensiv labortechnisch alles untersuchte, da Frau M. mit der Kurzatmigkeit und den Gebrechen an keinen Übungen teilnehmen konnte. Sie machten einen SarsCov2 Diff Test, und es stellt sich heraus, dass sich keine Infektion mit SarsCov2 festellen ließ, dafür aber die fortgesetzte Produktion von Spikeproteinen in großen Mengen. Jetzt wurde immunologisch weitergemacht und die Werte waren erschütternd. Sie wurde mit einer PostVac Diagnose aus der Reha entlassen besser geht es ihr nicht. Jetzt ist sie laufend krank.

10.10.2022 BioNTech Manufacturing GmbH erhält die reguläre Zulassung. (Ab jetzt meinen die Gerichte und und auch BioNTech sei gleichwohl das Arzneimittelgesetz anwendbar, weil nun mit der nachträglichen regulären Genehmigung eine Rückwirkung auf die bedingte Genehmigung vorliege. Die Frage, ob die verabreichten Produkte davon erfasst worden sind, wird nie gestellt. Deliktische Anspruchsgrundlagen werden in der Regel weggelassen).

Januar 2023 - trotz starker Blutverdünner lösten sich Thrombosen und verursachten eine Lungenembolie, die zum Ausfall von Bereichen der Lunge führten.

Zwischenzeitlich kann Frau M kein Messer und keine Gabel mehr halten und ihr muss bei allen Dingen des täglichen Lebens geholfen werden. Wenn sie telefonieren will geht es nur mit Hilfe Dritter.

Ihr Mann wünscht nun rechtlichen Rat, was sie weiter tun soll?

So oder so ähnlich beginnt eine Erfassung zu Eckdaten eines Mandats

Morgen setze ich dann diesen Post fort mit der rechtlichen Bewertung und den derzeitigen Möglichkeiten und warum die Frage nach der Gentechnik doch Relevanz haben wird, weil es sonst den Umfang dieses Posts sprengen wird. Morgen geht es dann mit TEIL2 weiter.

(Quelle: @AnwaltUlbrich)

Bisher veröffentlicht: Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4.

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