RTS-Beitrag über Hass im Abstimmungskampf zum Covid-Gesetz: Gebot der Meinungsvielfalt verletzt
Radio Télévision Suisse (RTS) hat mit einem Beitrag zu Hass im Abstimmungskampf zum Covid-Gesetz das Gebot der Meinungsvielfalt verletzt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gegen einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ab.