Abgewiesene Klage gegen Astrazeneca: Gericht liefert Begründung
Wegen des großen Nutzens einer Corona-Impfung für die Allgemeinheit hat das Landgericht Mainz die Klage einer Frau gegen Astrazeneca wegen eines möglichen Impfschadens abgewiesen. Im vorliegenden Fall bestehe kein negatives Nutzen/Risikoprofil, erklärte das Gericht einen Tag nach der Urteilsfällung schriftlich. Das Nutzen/Risikoverhältnis umfasst laut dem Gericht eine Bewertung der positiven therapeutischen Wirkung im Vergleich zum Risiko eines Arzneimittels für die Allgemeinheit. Nur wenn dieses Verhältnis negativ ausfalle, hafte ein pharmazeutisches Unternehmen für seine Arzneimittel. Ob ein Risiko für die Klägerin persönlich bestanden habe, sei nicht erheblich, da es auf die Gesamtheit der potenziellen Anwender ankomme.
Den Bericht gibt's hier. Der Volkskörper geht vor der individuellen Gesundheit. Das ist aber nicht mehr weit weg vom Volksgerichtshof.