Standardaufklärungsbögen des RKI zur mRNA-Impfung haben nicht auf Risiken hingewiesen
Wir wissen inzwischen, dass eine fehlende Aufklärung eine Impfung rechtswidrig macht. Rechtsanwalt Gebauer, der vor kurzem dazu einen Fachaufsatz bei der NJW veröffentlichte, spricht in einem aktuellen Interview von einem experimentellen Charakter bei der mRNA-Impfung. Auch spricht er davon, dass eine Aufklärung zu solch einem experimentellen Eingriff, dessen Risiken nicht überschaubar sind, laut Gesetzestext wohlüberlegt sein müssen. Ist eine Aufklärung just in dem Moment, in dem der Patienten die Spritze erhält, also mit ausreichend Abstand durch den Patienten zu bewerten? Eine Leserin kommentierte dieses Interview und wir möchten dies gerne auf dem Blog veröffentlichen. Sie stellt sich u.a. die Frage wieso die NJW auf einmal – nach 3 Jahren – plötzlich derart kritische Fachaufsätze veröffentlicht – wenn im Gegensatz Hans-Georg Maaßen die Zusammenarbeit mit der NJW beendet wurde. Auch kritisiert sie die Generalamnestie durch RA Gebauer gegenüber den Ärzten. Gebauer sagt im Interview: „Wir sind Menschen und wir haben alle schon mal was falsch gemacht. Deswegen stellt sich die Frage: wenn es denn falsch gelaufen ist, wie kriegt man es anschließend wieder eingefangen?“ Sie fragt kritisch, wie der Artikel nach den Aussagen Gebauers zu bewerten ist. Auch stellt sie die Frage: Sind Ärzte bei künftigen Impfungen mit neuen Stoffen strafrechtliche abgesichert?