«Verhüllungsverbot: Kein muslimischer Gesichtsschleier beim Autofahren»
Ich habe hier fast drei Jahre lang Fahrschüler gesehen, die per Landesverordnung gezwungen wurden, gegen § 23 (4) StVO zu verstoßen. Das Urteil fällte übrigens „meine“ Kammer. Masken und Kopftücher.
(via DS-pektiven)