Fachaufsatz: Impfung rechtswidrig, wenn Arzt nicht auf Unmöglichkeit einer Aufklärung hingewiesen hat
In der NJW haben der Anwalt für Medizinrecht Carlos A. Gebauer und die Juraprofessorin Katrin Gierhake den Aufsatz „Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien“ veröffentlicht. Fazit: Wenn der Arzt den Patienten nicht darauf hingewiesen hat, dass er ihn wegen mangelnder Informationen nicht über die Wirkungen der Arznei aufklären kann, ist dessen Einwilligung ungültig und die Verabreichung des Impfstoffs war rechtswidrig.
(Quelle: Norbert Häring)