Stromanbieter darf Kundendaten nicht anlasslos an die Schufa übermitteln
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26.05.2023 (Aktenzeichen: 2-24 O 156/21) dem Energieversorger Eprimo GmbH die Verwendung von Datenschutzhinweisen untersagt, die dem Unternehmen die anlasslose Weitergabe personenbezogener Daten an die Schufa und eine andere Auskunftei ermöglichen. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.