Selin (18) sitzt nach der BioNTech Spritze im Rollstuhl – Deutschland stellt und bezahlt die BioNTech-Anwälte für den Prozess
Während die 18-jährige Selin für den Prozess gegen BioNTech Prozesskostenhilfe beantragen muss, bekommt BioNTech seine Anwälte vertragsgemäß von der Bundesrepublik Deutschland gestellt und bezahlt. Das „Kostenübernahme“ ist unbegrenzt und der Steuerzahler arbeitet es gewiss sehr gerne für Ugurs Wohlstand wieder rein. RA Ulbrich schreibt: „Das koordinierende Gesundheitsministerium muss zudem mit Rat und Tat aktiv zur Klageabweisung unterstützend tätig sein. In Deutschland muss man also auf der Täterseite stehen, um volle Unterstützung von @Karl_Lauterbach zu erhalten, während dort fleißig daran mitgewirkt wird, dass die Klagen abgewiesen werden. Denn nach dem Geist der Verträge muss die Bundesregierung jeden Schaden von der Pharmaindustrie fern halten.“ Auch entscheidet die Bundesrepublik Deutschland darüber, ob und in welcher Höhe ein Vergleich geschlossen wird.