Wer sich wundert, weshalb das Paul-Unehrlich-Institut scheinbar rechtswidrig handelt – Spahn hatte damals die Möglichkeit extra für COVID-19-“Impfstoffe” geschaffen, dass überhaupt keine ernstzunehmende Prüfung stattfindet
Siehe dazu Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) § 32 Staatliche Chargenprüfung. Zudem wird eine komplette Haftungsfreistellung von Schäden geregelt, siehe MedBVSV § 3 Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz und der Arzneimittelhandelsverordnung zur Beschaffung und Abgabe gemäß § 2:
(4) Abweichend von § 84 AMG unterliegen pharmazeutische Unternehmer, Hersteller und Angehörige von Gesundheitsberufen hinsichtlich der Auswirkungen der Anwendung der in § 1 Absatz 2 genannten Produkte nicht der Haftung, wenn diese Produkte durch das Bundesministerium als Reaktion auf die vermutete oder bestätigte Verbreitung des SARS-CoV-2-Erregers in den Verkehr gebracht werden und nach den Gegebenheiten des Einzelfalls die auf Absatz 1 gestützten Abweichungen vom Arzneimittelgesetz geeignet sind, den Schaden zu verursachen. Pharmazeutische Unternehmer, Hersteller und Angehörige von Gesundheitsberufen haben die Folgen der auf Absatz 1 gestützten Abweichungen vom Arzneimittelgesetz nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten. Im Übrigen bleiben die Haftung für schuldhaftes Handeln sowie die Haftung für fehlerhafte Produkte nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt.