Die Fascho-Nummer in Deutschland ist unerträglich: ein 67jähriger Hausarzt, der sich dem Corona-Regime quergestellt hat, wird in der U-Haft mit Gestapo-Methoden behandelt
Ich darf meinen Mann circa zweimal im Monat für jeweils eine Stunde besuchen. Am Anfang gab es eine dauerhafte Besucherbescheinigung. Das wurde dann abgeschafft. Ich muss jeden einzelnen Besuch jetzt vorher beim Gericht in Bochum persönlich beantragen, das dauert zwei bis drei Tage, ein Richter muss den Besuch genehmigen, anschließend muss ich die Besuchererlaubnis wieder persönlich beim Gericht in Bochum abholen. Dann kann ich den Besuchstermin im Gefängnis einige Tage später wahrnehmen.
Seit ich vor einigen Monaten mit unseren Enkeln (acht und zehn Jahre alt) im Gefängnis war, sind die Besuchsregeln geändert worden. Jetzt muss Heinrich die Besucherbescheinigungen selbst beantragen, von wem er Besuch haben will, und das, obwohl ich mit meinem Mann nicht telefonieren darf. Es soll verhindert werden, dass Besuch kommt. Traurig ist auch, dass mein Mann keine Pakete mit Lebensmitteln oder Vitaminen bekommen darf. Ausschließlich Briefe und Postkarten werden Heinrich zugestellt. Bücher, Tonträger oder Lebensmittel werden nicht an ihn weitergeleitet.