Tom Lausen fragt nach Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen
Vor Beginn der Impfkampagne mit neuartigen COVID-19-Impfstoffen hat die damalige Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz in §13 Abs. 5 dahingehend erweitert, dass die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland ab Gültigkeit des Gesetzes bestimmte Datenlieferungen zur Pharmakovigilanz an das Paul-Ehrlich Institut verpflichtend zu liefern haben. Dies wäre seitdem an 8 Quartalen, Q1 2021 bis Q4 2022, möglich und verpflichtend gewesen. Egal in welcher Form, Papier oder Daten auf Datenträgern oder andere Wege.
Dieser Pflicht sind die Kassenärztlichen Vereinigungen in ganz Deutschland nicht nachgekommen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen bestätigen mir teilweise persönlich, dass sie keinerlei Gespräche mit dem PEI im Hinblick auf die Einhaltung des Gesetzes geführt haben.
Die Anfrage gibt's hier.