Haben (Strafverfolgungs-)Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte (ePA)? – Die Antwort des Bundesdatenschutzbeauftragten: Das ist nicht ausgeschlossen!
Der BfDI schließt nicht aus, dass eine elektronische Patientenakte (ePA) incl. der darin dokumentierten Gesundheits- und Behandlungsdaten dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden unterliegt, wenn diese es im Einzelfall darauf anlegen.