Der geplante digitale Ausweis EU-ID im Faktencheck
Wer von der Einführung einer EU-weit gültigen digitalen ID am meisten profitiert und warum der EU-Ministerrat auf einer eindeutigen Ordnungszahl für jeden Anwender besteht.
Was nun die individuelle Personenkennzahl anbetrifft, so versucht der Ministerrat eine Strategie zu fahren, die immer dann herausgeholt wird, wenn eine neue Regulierung ansteht, die eine weitere Datensammlung zur Folge hat. Die Fachwelt nennt die Vorgangsweise „Mission Creep“: In Stufe eins wird - wie in diesem Fall - auf einem ganz bestimmten Lösungsansatz beharrt, man schreckt dabei auch nicht davor zurück, die fadenscheinigsten Gründe dafür ins Feld führen. Sobald die Regulierung dann in nationale Gesetzen gegossen ist und angewendet wird, sammelt man möglichst spektakuläre Kriminalfälle, in denen irgendein Zusammenhang zu digitalen Ausweisen, Beglaubigungen oder Einkäufen besteht.
Dann wird das Thema in den Medien mit dem Spin lanciert, dass dieses schreckliche Verbrechen nicht verhindert werden konnte, weil die Strafverfolger auf die Informationen in den Ausweisdatenbanken keinen Zugriff hatten. Dabei wäre es technisch ja überhaupt kein Problem gewesen, an all diese Informationen zu kommen, da sie ja alle mit der eindeutigen Personenkennzahl verknüpft sind. Ab da greifen die ersten Politiker das Thema auf, orten Versäumnisse, machen eine übertriebenes Verständnis für den Datenschutz dafür verantwortlich und fordern eine Vorratsspeicherung dieser Daten. Mit einem solchen Vorspiel hatte noch jede EU-Überwachungsregelung in den letzten Jahren angefangen.