Mal was Positives aus der Schweiz: Bundesgericht verdonnert SRG, Kommentare zu veröffentlichen, wenn sie nicht rechtswidrig sind, und eröffnet den Rechtsweg dafür
SRF News hat auf dem Instagram-Kanal einen Kommentar gelöscht. Weder die Ombudsstelle noch die UBI fühlten sich für ein Urteil zuständig. Nun hat das Bundesgericht entschieden.
Den Bericht gibt's hier. Um genau zu sein, verdonnert das Gericht die Ombudsstelle dazu, auf Beschwerden einzugehen, die gelöschte Kommentare betreffen. Das hat zur Folge, dass dieser etablierte Weg bis hin zur gerichtlichen Prüfung beschritten werden kann.