>b's weblog

Geistige MobilisierungMal was Positives aus der Schweiz: Bundesgericht verdonnert SRG, Kommentare zu veröffentlichen, wenn sie nicht rechtswidrig sind, und eröffnet den Rechtsweg dafür

Hirnschädigung nach Impfung – Wie Hinterbliebene um Aufklärung kämpfen

(Quelle: MDR)

Für den Nachweis eines “Corona-Toten” reicht ein Schnelltest. Für den Nachweis eines Impftoten ist eine Obduktion “nicht gewünscht”. Wer eine will, muss sich gegen die behandelnden Ärzte durchsetzen und selbst eine beauftragen und bezahlen.

Ich bewundere ja solche Angehörige für ihre Geduld. Wenn man mir ein Familienmitglied weggespritzt hätte, wär ich schon ganz schön sauer…