Deutsches Verteidigungsministerium rudert mit der Impfpflicht für Soldaten zurck – und will erst Vorsorgungsansprüche bei Impfschäden klären
Das Verteidigungsministerium hat die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Soldatinnen und Soldaten bei einem möglichen Impfschaden nach einer – bislang freiwilligen – Corona-Impfung Versorgungsansprüche haben. Eine Impfpflicht für die Truppe, wie sie von Soldatenvertretung und Ministerium empfohlen wurde, gibt es allerdings noch nicht.