Beihilfe zum Flüchtlingsmord (II)
Menschenrechtsorganisationen erstatten wegen Verbrechen an Flüchtlingen in Libyen Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof und bezichtigen EU der Kollaboration.
Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) Strafanzeige wegen schwerster Verbrechen an Flüchtlingen in Libyen erstattet und bezichtigen die EU der Kollaboration. Die Vorwürfe lauten auf zahllose Verbrechen von Freiheitsberaubung über Folter, Vergewaltigung und Versklavung bis zum Mord; mutmaßliche Täter sind Wächter in libyschen Flüchtlingslagern und bekannte Milizenführer. Mit Blick auf die Flüchtlingsabwehr der EU heißt es, “europäische Akteure” hätten, indem sie die Flucht aus Libyen zu verhindern suchten, “Verbrechen gegen die Menschheit” in zahlreichen Fällen erst ermöglicht. Die Menschenrechtsorganisationen belegen dies mit dem systematischen Bemühen der EU und vor allem ihrer südlichen Mitgliedstaaten, Libyen die Kompetenzen für die Seenotrettung zu übertragen sowie Libyens Küstenwache zum Aufgreifen von Flüchtlingsbooten zu befähigen. Bereits im Juni 2019 hatten Menschenrechtsanwälte deswegen Strafanzeige beim ICC gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten erstattet. Auch in UN-Gremien steigt der Druck auf die EU.