Bundeswehr verdoppelt Corona-Kontingent und führt Impfpflicht ein
Unverändert setzt die zuständige Streitkräftebasis für diese Amtshilfe nur Soldaten ein, die einen vollständigen Impfschutz haben – und definiert weiterhin die Vollständigkeit einer Impfung etwas anders als die zivilen Behörden: Das gilt nur für doppelt Geimpfte – oder nach Genesung einmalig Geimpfte – innerhalb der ersten sechs Monate nach vollständiger Immunisierung. Ansonsten ist eine Booster-Impfung Voraussetzung.