Flüchtlingssterben im Niemandsland (II)
EU debattiert im Kampf gegen Flüchtlinge über die Zulassung völkerrechtswidriger Pushbacks und zieht Sanktionen gegen Fluggesellschaften in Betracht, deren Dienstleistungen Flüchtlinge nutzen.
In ihrem erbitterten Kampf gegen Flüchtlinge zieht die EU die Zulassung offener Völkerrechtsbrüche an den EU-Außengrenzen in Betracht und droht mit einer Sanktionsschlacht gegen Fluggesellschaften. Anlass sind die Flüchtlinge, die über die Grenze zwischen Belarus und Polen in die Union zu gelangen suchen. Warschau schottet die Grenze immer härter ab; mindestens acht Flüchtlinge sind mittlerweile im Niemandsland zu Tode gekommen. UN-Organisationen laufen Sturm. Obwohl zahlreiche Flüchtlinge aus Ländern stammen, die von europäischen Staaten per Krieg zerstört (Afghanistan, Irak) oder durch die Förderung bewaffneter Aufstände und durch Sanktionen ruiniert wurden (Syrien), ist die EU nicht bereit, sie aufzunehmen; stattdessen wird in Brüssel nun die Zulassung von Pushbacks diskutiert, die laut Genfer Flüchtlingskonvention illegal sind. Zudem stellt die Union Sanktionen gegen Fluggesellschaften in Aussicht, mit deren Flugzeugen Flüchtlinge nach Belarus gelangen; erwogen wird der Entzug von Landerechten. Betroffen sind Airlines aus der Türkei, aus Russland, den Vereinigten Arabischen Emiraten und weiteren Ländern.