Und gleich noch ein Rote-Hand-Brief, diesmal zu Johnson & Johnson, ebenfalls Thrombozytopenie
Immunthrombozytopenie (ITP)
Es wurden sehr selten Fälle von ITP, einige mit sehr niedrigen Thrombozytenwerten (<20.000 pro μl), gemeldet, welche in der Regel innerhalb der ersten vier Wochen nach Anwendung des COVID-19 Vaccine Janssen auftraten.
Zu diesen gehörten Fällen mit Blutungen und Fälle mit tödlichem Ausgang.
Einige dieser Fälle traten bei Personen mit einer Immunthrombozytopenie (ITP) in der Anamnese auf.
Bei Personen mit ITP in der Anamnese sind sowohl vor der Impfung das Risiko der Entwicklung niedriger Thrombozytenwerte zu bedenken als auch nach der Impfung eine Überwachung der Blutplättchen empfohlen.
Personen sollen auf Anzeichen und Symptome von ITP wie spontane Blutungen, Blutergüsse oder Petechien achten.
Personen, bei denen innerhalb von 3 Wochen nach der Impfung mit dem COVID-19 Vaccine Janssen eine Thrombozytopenie diagnostiziert wird, sollen aktiv auf Anzeichen einer Thrombose untersucht werden, um eine mögliche Diagnose einer Thrombose mit Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) zu stellen, welche eine spezielle klinische Behandlung erfordert.
Venöse Thromboembolie (VTE)
Nach einer Impfung mit dem COVID-19 Vaccine Janssen wurden selten venöse Thromboembolien beobachtet.
Das Risiko für eine VTE soll bei Personen mit erhöhtem Risiko für Thromboembolie berücksichtigt werden.
Medizinisches Fachpersonal soll auf die Anzeichen und Symptome einer VTE achten. Geimpfte Personen sollen angewiesen werden, sofort einen Arzt aufzusuchen, wenn sie nach der Impfung Symptome wie Kurzatmigkeit, Brustkorbschmerzen, Beinschmerzen, Beinschwellung oder anhaltende Bauchschmerzen entwickeln.
Personen, die innerhalb von 3 Wochen nach der Impfung eine Thrombose entwickeln, sollen auf eine Thrombozytopenie untersucht werden, um eine mögliche Diagnose einer Thrombose mit Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) zu stellen, welche eine spezielle klinische Behandlung erfordert.
Den Rote-Hand-Brief gibt's hier. Aus dem Lexikon:
2012 verurteilte ein Gericht im US-Bundesstaat Arkansas den Mutterkonzern von Janssen, Johnson & Johnson, zu einer Strafzahlung von 1,2 Milliarden US-Dollar. Dem Konzern war vorgeworfen worden, bei der Vermarktung seines Neuroleptikums Risperdal Gefahren verharmlost und verschwiegen zu haben. So gab es Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Infarkte bei älteren Menschen, denen Risperdal verabreicht wurde. Zuvor war Janssen bereits in ähnlichen Urteilen in South Carolina und Louisiana zu Strafzahlungen von 327 Millionen bzw. 258 Millionen US-Dollar verpflichtet worden. Auch hatte sich das Unternehmen in Texas auf einen Vergleich in Höhe von 158 Millionen US-Dollar geeinigt.