Die 3V-Regel: Verschweigen. Vertuschen. Verharmlosen.
Hartmut Glossmann ist Arzt, Pharmakologe mit Zusatzausbildung in Klinischer Pharmakologie und emeritierter Ordentlicher Universitätsprofessor für biochemische Pharmakologie an der Medizinischen Universität Innsbruck. Weiters war er dort (& davor in Giessen) als Pharmakologe und Klinischer Pharmakologe in der Ethikkommission tätig.
Als bis jetzt ausgewiesener & angesehener Experte hat Dr. Glossmann zwei offene Briefe, zwei Mahnungen zu Vorsicht und Informationsfreiheit, an die Medizinische Universität Innsbruck verfasst.