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Wissenschaftliche Erklärung für steigende Infektionszahlen in Ländern mit strengen Maßnahmen und hoher ImpfquoteBIZ testet internationale Abwicklungen für digitale Währungen mit Zentralbanken

Offener Brief von Betroffenen sexualisierter Gewalt

Seit 2008 liegen Entscheidungen verschiedener Verfassungsgerichte/Gerichtshöfe vor, die die Vorratsdatenspeicherung (auch Verkehrsdatenspeicherung) für verfassungswidrig halten, weil sie die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte einschränken. 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ebenso nicht mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar ist.

Wir sagen NEIN! – Das Aushebeln von Grundrechten ist nicht in unserem Sinne ! – Das interessiert die Herrschenden nicht!

Den offenen Brief gibt's hier.