Offener Brief von Betroffenen sexualisierter Gewalt
Seit 2008 liegen Entscheidungen verschiedener Verfassungsgerichte/Gerichtshöfe vor, die die Vorratsdatenspeicherung (auch Verkehrsdatenspeicherung) für verfassungswidrig halten, weil sie die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte einschränken. 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ebenso nicht mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar ist.
Wir sagen NEIN! – Das Aushebeln von Grundrechten ist nicht in unserem Sinne ! – Das interessiert die Herrschenden nicht!