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Corona-Olympia: „Hier geht absolut nichts. Das ist halb Psychiatrie, halb Gefängnis“Deutschland: Länder rücken Studie zu Corona an Schulen nicht raus

Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Die Geschäfte im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal sind illegal. Das hat der Bundesgerichtshof erstmals in einem richtungsweisenden Urteil bestätigt. Es handele sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung, urteilten die Richter.

Den Bericht gibt's hier. Ob Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth dieses Urteil bestätigen wird?