Der Blick von Oben: Polizei-Drohnen in Deutschland
Seit Mitte der 2000er haben Polizeibehörden begonnen, Luft- Drohnen, auch UAV (Unmanned Aerial Vehicle) genannt, anzu- schaffen. Es fehlte in Deutschland und in Europa allgemein noch an Rechtsgrundlagen, dies wurde aber nun größtenteils aufgeholt – unter anderem in den vielen Polizeigesetz-Novellen der letzten Jahre. 2008 titelte der Stern noch “Science-Fiction-Vision wird Realität”. Die Skepsis war allgemein recht groß. Mittlerweile werden Drohnen von der Polizei flächendeckend eingesetzt, eine Einordnung dieser Entwicklung in Bezug auf Grundrechtsein- griffe, Erweiterung polizeilicher Befugnisse und allgemein auf einer politischen Ebene blieb bislang jedoch größtenteils aus.