Der Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot gefährdet die Bevölkerung.
Das sagt die Gesellschaft für Krankenhaushygiene in einer Stellungnahme (Sicherungskopie):
Für die Bevölkerung besteht weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch erfolgt eine Schulung. Im Allgemeinen werden daher die Masken nicht korrekt getragen und verlieren somit die Schutzwirkung. Wenn bei der FFP2-Maske über Leckage geatmet wird, dann geht die Schutzwirkung weitgehend verloren und ist deutlich schlechter, als wenn ein gut angepasster chirurgischer Mund-Nasen-Schutz getragen wird.
Darüber hinaus erfordert eine korrekt getragene FFP2-Maske, die dem Gesicht eng anliegt, eine erhebliche Atemarbeit, die bereits bei geringer Anstrengung spürbar und bei stärkerer körperlicher Belastung deutlich beeinträchtigend wird und zu Luftnot führt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verleitet diese Atemerschwernis zum falschen Tragen und zum Atmen durch die Leckagen. Dies betrifft besonders ältere Personen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen. Für diese bedeutet das FFP2-Masken-Tragegebot, dass sie entweder das Haus nicht verlassen können, dass sie im Falle des Nichtragens von Masken in der Öffentlichkeit ein Bußgeld bezahlen müssen, oder dass sie die Maske so tragen, dass sie atmen können – das heißt, dass die Maske nicht dicht sitzt. Damit sind sie ungeschützt.