Ich will hier nicht den Advocatus Diavoli spielen…
… aber wenn ein Gericht in Belgien entscheidet, dass die gesetzliche Grundlage für die Verordnung nicht ausreicht, und 30 Tage zum Nachbessern gibt, dann wird nicht die Verordnung zurück genommen werden, sondern viel eher ein Gesetz nachgeliefert.
Und es mag ja sein, dass ein Wiener Richter die Dinge in seinem Urteil ins rechte Licht gerückt hat. Ob das Urteil jedoch die nächste Instanz überlebt, muss man erstmal sehen. Zudem sind Gerichte nicht dazu da, die Regierung aufzuhalten, wenn sie sich absichtlich rechtswidrig verhält. Verwaltungsgerichte sind dazu da, die Regierung zu korrigieren, wenn sie sich versehentlich rechtswidrig verhält. Lehnt eine Regierung den Rechtsstaat wirklich ab, dann ist es nicht die Aufgabe der Gerichte sondern die des Parlaments, diese Regierung zu entfernen und eine neue einzusetzen, die sich an die Spielregeln hält.
Deshalb sprechen viele von einer Verfassungskrise: das Verfassungsorgan, was hier gerade in Serie in den verschiedenen Ländern versagt (auch in Deutschland), ist das Parlament. Dort, in den Parlamenten, müssten längstens die Corona-Strategien der Regierungen kontrovers diskutiert werden, vor allem auch, weil sie ja allesamt völlig erfolglos sind.
Dass einige Abgeordnete lieber am Maskenhandel verdienen statt sich der Regierungsaufsicht zu befleissigen, wie es ihre Pflicht wäre, ist nur ein besonders deutlicher Ausdruck dieser Verfassungskrise.
Demokratie geht anders.