Österreich entzieht die Regierung der Justiz
Die Beschlagnahmung von Unterlagen und Datenträgern der Behörden durch die Justiz soll künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Das sieht eine Änderung der Strafprozessordnung vor, die das Innenministerium gemeinsam mit der BVT-Reform in Begutachtung geschickt hat. Die Justiz soll künftig via Amtshilfe Dokumente anfordern. Nur wenn direkt gegen die Weisungsspitze einer Behörde ermittelt wird, wäre eine Sicherstellung durch die Ermittler zulässig.