Überwachung berechnen
Die Zahl der Überwachungs- und Sicherheitsgesetze steigt in Deutschland konstant. Einzelne Ereignisse führen zu übereilten Legislativvorschlägen, ein bereits existierender Rechtsrahmen wird kaum berücksichtigt. Einige der neuen Gesetze werden deshalb vom Bundesverfassungsgericht nachträglich als verfassungswidrig eingestuft.
Eine „Überwachungsgesamtrechnung“ soll diesen Wildwuchs in Zukunft verhindern. Der erste Impuls für eine solche Kosten-Nutzen-Analyse geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2005 zurück,[1] wissenschaftlich wurde sie aber nie konkretisiert.[2] Jetzt hat das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht ein entsprechendes Konzept vorgelegt. Es soll einen realistischen Einblick in die Überwachungslast ermöglichen, einen ersten Vorschlag hat das Institut in einer Bundestagsanhörung vorgestellt.[3] Das Instrument soll demnach empirische Daten zur Überwachungsintensität liefern können. Außerdem soll es für mehr Transparenz sorgen und einen Überblick über bestehende Maßnahmen geben.