Gericht: Kein Bußgeld für zufälliges Treffen auf der Straße
Im konkreten Fall war der Betroffene zu einem Bußgeld von 100 Euro verurteilt worden, weil er mit drei Bekannten ein bis zwei Minuten vor einer Bankfiliale gestanden hatte, erläuterte das Gericht. Der Betroffene sei in Begleitung eines Freundes gewesen, als er einen Bekannten traf, der ebenfalls mit einem Freund unterwegs gewesen sei. Mit einem Abstand von 1,5 bis 2 Metern hätten die vier Männer sich unterhalten. Anlass des Gesprächs sei eine Beileidsbekundung gewesen. Die Gruppe sei dabei von Polizeibeamten kontrolliert worden. Weil die vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten kamen, sah das Amtsgericht in dem Zusammentreffen eine verbotene Ansammlung im Sinne der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungs-Verordnung.
Unter dem sogenannten “Merken” versteht man das Zeigen von wesentlichen Verhaltensänderungen aufgrund von Kommunikation mit denkenden Wesen. Nur so als Anmerkung, falls das verloren gegangen sein sollte.
Siehe dazu auch Wut über Corona-Maßnahmen: Mann wirft Molotowcocktails auf Delmenhorster Rathaus.