Oberlandesgericht wertet «Cum-Ex»-Geschäfte als Bandenbetrug
Frankfurt/Main (dpa) - Das Oberlandesgericht Frankfurt wertet «Cum-Ex»-Aktiengeschäfte nicht nur als Steuerhinterziehung, sondern auch als gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Damit drohe Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, teilte die Justiz am Freitag mit. Soweit ersichtlich sei das OLG Frankfurt bundesweit das erste Obergericht, das zu dieser Frage entschieden habe.