1.5 Jahre Haft für Anschreien der Polizei
Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, am 28.6.2019 am Jamnitzer Platz einer weiteren schikanösen Polizeikontrolle, gemeinsam mit vielen anderen Nutzer_innen des Platzes, ein frühzeitiges Ende beschert zuhaben – und das lediglich mit verbalen Unmutsbekundungen. Polizeizeug_innen und Staatsanwalt waren sich einig, dass es zu keiner Anwendung von Gewalt kam. Die eingesetzten Beamt_innen wurden nicht einmal berührt. Auch in der Pressemitteilung der Polizei zu eben jenem Tag war lediglich von „lauter Ruhestörung“ die Rede. Nichtsdestotrotz wurde das Ereignis im Nachhinein von Polizei und Medien zu einem Versuch der Errichtung von „rechtsfreien Räumen“ stilisiert.
Den Bericht gibt's hier. Da tickt offensichtlich jemand aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches Urteil die zweite Instanz übersteht.