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Verfassungsrecht auf Widerstand?

Die verfassungsmäßige Garantie des Artikel 20 Absatz 4 ist von Seiten des Staates weiße Salbe, die Berufung auf das Widerstandsrecht durch die Bürger ist Ausdruck eines Untertanenbewusstseins, das selbst eine Revolution rechtlich geregelt wissen will. Eine Art Bausparermentalität, wie sie auch in der verkünstelten Rechtsauslegung der außenpolitischen Souveränität sichtbar wird, die angeblich gelöst ist, sobald es einen Friedensvertrag gibt. Die außenpolitische Souveränität eines Staates kann durch einen Vertrag kundgetan werden, wenn sie realpolitisch vorhanden ist, aber ein Vertragstext wird niemals die Souveränität erzeugen. Außenpolitische Souveränität gehört nicht zur Rechtssphäre, die jeder Staat, egal ob totalitär oder demokratisch, regeln muss und regelt, wie Kaufverträge, Nutzungsverträge, Strafrecht, all die Dinge des Lebensalltags. Die außenpolitische Souveränität entstammt der Sphäre politischer Macht, man nimmt sich die Souveränität, weil man es kann, oder man besitzt sie nicht.


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