Zur Amnestie für Taterträge aus „Cum/Ex“-Taten bei verjährtem Steueranspruch durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz
Milliarden hat der Fiskus durch die sogenannten „Cum/Ex“-Geschäfte verloren. Geld, das er sich eigentlich im Wege der sogenannten Tatertrageinziehung hätte zurückholen können. Soweit es um steuerrechtlich verjährte Ansprüche des Fiskus geht, hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit aber vor wenigen Tagen still und heimlich – und ohne Not – mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz versperrt.