Unschuld bewiesen – Repression hält an
Vor zwei Wochen haben wir unter dem Titel „Repression gegen Recherche“ darüber informiert, dass zwei aktive Mitglieder und Autor*innen der IMI von einer Hausdurchsuchung betroffen waren. Einem von ihnen wurde vorgeworfen, am 16. Mai an einer körperlichen Auseinandersetzung mit einschlägig bekannten Neonazis beteiligt gewesen zu sein. Sämtliche seiner Speichermedien wurden beschlagnahmt, er wurde von der Polizei mitgenommen, erkennungsdienstlich behandelt und ihm wurde gegen seinen Willen eine DNA-Probe entnommen.
Wir haben bereits damals darauf hingewiesen, dass der Betroffene nicht an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein konnte, weil er sich zu diesem Zeitpunkt nachweislich in einer anderen Stadt aufgehalten hat. Das hat mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt.
Trotzdem ist damit die Repression noch nicht vorbei. Unser Autor hat – trotz anderweitiger Ankündigung – nach wie vor nicht seine Arbeitsutensilien zurückerhalten. Trotz erwiesener Unschuld will die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren erst einstellen, wenn der Betroffene und sein Arbeitgeber, der Bundestagsabgeordnete Tobias Pflüger, ihre Beschwerden gegen den Polizeieinsatz zurückziehen. Das empfindet diese zurecht als Erpressung.