Deutschland. Arbeitslose fordert Gleichstellung mit Ex-Straftätern.
Der Lebensbedarf entlassener Straftäter, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe eine neue Arbeitsstelle finden und verpflichtet sind, davon die Schäden wiedergutzumachen, die sie im Zusammenhang mit ihren Delikten angerichtet haben, ist als pfändungsfreies Existenzminimum festgelegt worden auf sage und schreibe rund 990 Euro. Netto wohlgemerkt! Heißt: derselbe Staat, der bei der Bestimmung der sogenannten „Pfändungsfreigrenze“ für ehemalige Straftäter von einem monatlichen Existenzminimum von rund 990 Euro ausgeht, hat das Existenzminimum für Menschen, die ohne jedes eigene Verschulden arbeitslos geworden sind, auf den Gesamtbetrag von rund 600 Euro runtergedrückt.