Das deutsche Kriegsministerium legt die Regeln fest, nach denen die Bundesregierung im Ausland Menschen mit Drohnen ermorden lassen möchte
Der Waffeneinsatz mittels eines UAS bedarf außer in Selbstverteidigungssituationen grundsätzlich der ebenengerechten Freigabe durch einen militärischen Entscheidungsträger (in der Regel Stabsoffizier aufwärts) unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters. Es gilt der Grundsatz, je wahrscheinlicher zivile Kollateralschäden sind, desto höher die Entscheidungsebene.
Den Bericht gibt's hier. Es eintscheiden also im Zweifel höchste deutsche Staatsbeamte, welche Familien in besetzten Ländern von der deutschen Armee ausgelöscht werden.