Grundrechte gehören nicht in Quarantäne
Der fast vollständige Übergang der Entscheidungsgewalt an die Exekutive des Staates in Bund und Ländern ohne parlamentarische Mitwirkung ist erschreckend. Die zur Bekämpfung der Pandemie getroffenen Maßnahmen resultieren in einer Form von Ausnahmezustand, wie es ihn seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben hat. Es ist unerlässlich, dass ausschließlich demokratische Institutionen über derartige Maßnahmen entscheiden – und nur im Rahmen der ihnen vom Grundgesetz verliehenen Kompetenzen. Das gilt sowohl für die klassischen drei Gewalten als auch für die föderalen Strukturen. Politische Entscheidungen müssen transparent vorbereitet und getroffen werden; wissenschaftliche Erkenntnisse sind dafür die Grundlage, dürfen aber die Entscheidungen nicht determinieren. Es gibt keine alternativlosen Entscheidungen!
Die Stellungnahme des FIfF gibt's hier (Sicherungskopie). Siehe dazu auch über Verhältnismäßigkeit, Technikeinsatz und überzogene Erwartungen (Sicherungskopie).