Deutschland: Zwangsnutzung der Corona-App im Arbeitsverhältnis
Die Anordnung zur Installation der App auf dem Diensthandy ist grundsätzlich zulässig.
Zentrale Mittelmeerroute: Künftig Einflusszone der Türkei? – Der Schande ausweichen
Die Anordnung zur Installation der App auf dem Diensthandy ist grundsätzlich zulässig.