“Am 15. Juni schreiben wir europäische Rechtsgeschichte”
Am 15. Juni verhandelt die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg in meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk über die währungsrechtlichen Vorlagefragen, die das Bundesverwaltungsgericht dem höchsten europäischen Gericht gestellt hat. Die Folgerungen könnten weitreichend sein.
Sollte der Europäische Gerichtshof die Fragen in unserem Sinne dahingehend beantworten, dass aus der Eigenschaft von Euro-Banknoten und -münzen eine Annahmeverpflichtung für staatliche Stellen folgt, würden damit die um sich greifenden Beschränkungen der Bargeldannahme durch Bürgerbüros und viel andere öffentliche Stellen illegal. Es würde auch ein großes Fragezeichen vor der Legalität von Barzahlungsobergrenzen aufgerichtet, wie es sie in vielen europäischen Ländern bereits gibt.